Wichtige Information! Ärztehaftpflichtversicherung für freiwillige HelferInnen:

sollten Sie dem Aufruf zur Mitarbeit beim Ärztefunkdienst nachgehen oder andere freiwillige medizinische Leistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus erbringen wollen, möchten wir Sie hierzu wie folgt informieren: Jede freiwillige oder auch bezahlte medizinische Tätigkeit erfolgt in eigenem Namen, eigener ärztlicher Verantwortlichkeit und somit unter persönlicher Haftung. Niedergelassene ÄrztInnen, die bereits über eine Haftpflichtversicherung gemäß § 52d ÄrzteG verfügen, sind jedenfalls entsprechend versichert und können bedenkenlos helfen und mitarbeiten! Für angestellte Ärztinnen, die über keine Berufshaftpflichtversicherung beim Ärzteservice verfügen, gibt es die Möglichkeit eine kurzfristige Ärztehaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Einmalprämie beträgt zwischen € 27,– und € 59,– – je nach Wahl der gewünschten Versicherungssumme. Gerne sind wir Ihnen bei Rückfragen, Ausstellung von Haftpflichtversicherungsbestätigungen sowie Abschluss von kurzfristigen Versicherungen behilflich. Bleiben Sie gesund!