Frage: Was benötigte ich für die Anmeldung meines KFZ?

Antwort: Für die An-/Ummeldung benötigen Sie:

  • Zulassungs-/ Typenschein/Fahrzeugdatenblatt bzw. Gehemigungsdokument
  • Kaufvertrag/Eigentumsnachweis od. Benutzerüberlassungserklärung (Leasingfahrzeuge)
  • Lichtbildausweis
  • Ggf. Anmeldevollmacht
  • Kosten etwa € 200,-
  • Versicherungsbestätigung (diese senden wir direkt an die Zulassungsstelle Ihrer Wahl)

Da die erforderlichen Unterlagen und jedoch stark von der Art und Verwendung des Fahrzeugs abweichen können empfehlen wir im Bedarfsfall Rücksprache mit uns zu halten oder sich unter diesem LINK auf der Internetseite der österreichischen Behörden zu informieren.


Frage: Ich habe vor mir ein neues Fahrzeug zu kaufen; Wie komme ich zu einer günstigen Versicherung bzw. Leasingfinanzierung?

Antwort: Kontaktieren Sie uns und erzählen Sie uns von Ihrem neuen Fahrzeug. Ihr Betreuer wird Ihnen alle wesentlichen Fragen stellen und Ihnen mit Rat & Tat zur Seite stehen.

Hinweis! Diese Daten sollten Ihnen aufliegen wenn Sie uns kontaktieren

für eine Versicherung:

  • Marke / Type
  • KW / PS
  • Listenpreis / Sonderausstattung
  • Baujahr
  • Finanzierungsform
  • Nutzung

für ein Leasing:

  • Kaufpreis
  • Jahreskilometer (ca.)
  • gewünschte Laufzeit
  • gewünschte Anzahlung
  • Daten des Autohändlers

Expertentipp: ein Vergleich von Leasingangeboten macht auch dann Sinn wenn Ihnen der Fahrzeughersteller eine Reduktion des Kaufpreises bei Abschluss der Leasingfinanzierung anbietet! Diese Differenz des Kaufpreises kann bei entsprechenden Konditionen amotisiert werden.


Frage: Ich übersiedle. Was muss ich beachten?

Antwort: Informieren Sie uns VOR Übersiedlung, um notwendige Schritte besprechen und fristgerecht einleiten zu können.

Für eine Neuberechnung/Anpassung der Haushaltsversicherung, benötigten wir jedenfalls die m² der Wohnnutzfläche sowie die neue Adresse.


Frage: Für wen gilt die Privathaftpflichtversicherung in meiner Haushaltsversicherung?

Antwort: Grundsätzlich gilt die Privathaftpflichtversicherung für

  • den Versicherungnehmer
  • den im gleichen Haushalt lebenden Partner
  • den Versicherungsnehmer
  • die minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Enkel-, Pflege-, und Stiefkinder)

Die Versicherung gilt nicht für:

  • volljährige Kinder
  • sonstige, im Haushalt lebende Erwachsene (zB Mitbewohner, Eltern,..)
  • Tiere wie zB Hunde, Pferde

Im Zweifel kontaktieren Sie uns, wir prüfen die zugrundeliegenden Bedingungen und passen den Versicherungsschutz auf Sie und Ihre Familie an.


Frage: Ich bin gesetzlich „unfallversichert“; wozu benötige ich eine private Unfallversicherung?

Antwort: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet –im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung – nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Die private Unfallversicherung gilt weltweit und dort wo die meisten Unfälle passieren: im Haushalt, in der Freizeit, beim Sport oder im Straßenverkehr.


Frage: Was muss meine Schadenmeldung zu mindestens beinhalten:

Antwort:

  • Was ist, wann und wo passiert?
  • Was/wer ist beschädigt/verletzt?
  • Fotos
  • ggf. eine Kopie der behördlichen Anzeige

Expertentipp: Wenn Sie sich unsicher sind wie in einem Schadenfall vorzugehen ist halten Sie umgehend Rücksprache mit uns.


Frage: Wann muss ein eine polizeiliche Anzeige erstatten?

Antwort: Anzeigen müssen sie u.a. in folgenden Fällen erstatten

  • bei jeder Art von Feuerschaden
  • bei jeder Art von Einbruch, Diebstahl oder Raub
  • bei Park-und Vandalismusschäden
  • bei Wildschäden

Expertentipp: auch wenn Sie selbst ein parkendes Fahrzeug beschädigen, ist eine umgehende „Selbstanzeige“ bei den Polizeibehörden erforderlich. Andernfalls kann es sein, dass Ihr Versicherer von der Pflicht zur Leistung befreit ist!


Frage: Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?

Antwort: Folgendes gilt zu beachten um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

  • fristgerechte Prämienzahlung
  • geben Sie uns umgehend Umstände bekannt, die das versicherte Risiko ändern oder erhöhen
  • Einhaltung der vertraglich vereinbarten Pflichten (siehe Obliegenheiten)

Expertentipp: in den Bedingungen nahezu aller Versicherungsverträge aller österreichischen Versicherer finden Sie in den Bedingungen „Obliegenheiten VOR dem Schadenfall“. Lesen Sie diese und halten sie bei Fragen Rücksprache mit uns. Die Einhaltung dieser sind essentiell!